Neuer Leitfaden des EDÖB: Cookies und Co. im Fokus
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat am 22. Januar 2025 den langerwarteten Leitfaden zu Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlicher Technologien veröffentlicht. Auch wenn eine offizielle Mitteilung noch aussteht, sorgt der Leitfaden bereits für rege Diskussionen in der Datenschutzwelt.
Ein langer Weg zum Leitfaden
Die Erstellung dieses Leitfadens war kein einfacher Prozess. Die Vielzahl an Tracking-Technologien, von Cookies über Pixel bis hin zu Fingerprinting, stellte die Experten vor grosse Herausforderungen. Das Ergebnis: Einige der Vorgaben waren erwartbar, während andere für Überraschung sorgen.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
- Information: Alle personenbezogenen Cookies müssen klar in der Datenschutzerklärung erwähnt werden – besonders bei sensiblen Datenbearbeitungen. (Datenschutzerklärung erstellen lassen >>>)
- Widerspruchsrecht: Nutzer müssen jederzeit technisch die Möglichkeit haben, nicht notwendige Cookies abzulehnen.
- Einwilligung: Für unerwartete oder nicht essenzielle Cookies ist ein Opt-In erforderlich, manchmal sogar mit einer Bestätigung.
- Ausdrückliche Einwilligung: Bei besonders schützenswerten Daten oder riskantem Profiling wird ein aktives Opt-In ohne vorangekreuzte Checkbox verlangt.
Ein Hauch von Europa in der Schweiz
Der Leitfaden des EDÖB ist zwar nicht ganz so streng wie die europäischen Vorgaben der DSGVO, er deutet aber an, dass die Schweiz sich – zumindest in Teilen – an diese Standards annähert. In der Praxis bedeutet dies, dass wir uns wohl auf noch mehr Cookie-Banner einstellen müssen.
Rechtsgrundlagen und offene Fragen
Die zentrale gesetzliche Grundlage für Cookies in der Schweiz bleibt Art. 45c FMG, der lediglich einen Hinweis auf die Datenbearbeitung und die Möglichkeit zur Ablehnung verlangt – eine Einwilligung ist hier nicht explizit erforderlich. Der EDÖB stellt jedoch klar, dass diese Regelung kumulativ zum allgemeinen Datenschutzrecht des DSG gilt.
Technologieneutral und zukunftsorientiert
Der Leitfaden bezieht sich nicht nur auf klassische Cookies, sondern auch auf moderne Tracking-Technologien wie Fingerprinting und Pixel. Auch mobile Apps könnten betroffen sein, obwohl diese nicht explizit genannt werden.
Personendaten im Fokus
Wichtig ist: Der Leitfaden gilt ausschliesslich für Personendaten. Früher verfolgte der EDÖB hier eine sehr strenge Linie, die er nun leicht gelockert hat. Dennoch bleibt offen, wie weitreichend die Auswirkungen dieser Lockerung in der Praxis sein werden.
Was bedeutet das für KMU?
Für KMU, die in der Schweiz tätig sind, bedeutet der neue Leitfaden: Anpassungen an bestehenden Cookie-Bannern und Datenschutzerklärungen sind unausweichlich. Wer hier nicht auf dem neuesten Stand ist, riskiert rechtliche Konsequenzen oder mindestens einen erhöhten Erklärungsbedarf gegenüber Nutzern.
Jetzt handeln: Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite
Die Datenschutzanforderungen rund um Cookies und Co. können schnell komplex werden. Als erfahrenes Schweizer Beratungsunternehmen unterstützen wir KMU dabei, den Überblick zu behalten und alle Anforderungen des EDÖB praxistauglich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von massgeschneiderten Lösungen, die Ihre Ressourcen schonen und rechtliche Sicherheit bieten.
DSG & DSGVO Datenschutzexperte René Schaufelberger
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